Wartung und Prüfung gemäß ASR A1.7: Sicherer Betrieb von Toren, gewährleistet durch sachkundiges Fachpersonal! Tore sichern nicht nur Gebäude, Grundstücke, Läden oder Garagen, sie müssen auch sicher funktionieren. Dafür sind sowohl in Arbeitsstätten als auch auf privaten Grundstücken Sie als Betreiber verantwortlich.
Ihre Verantwortung umfasst die
- Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle,
- regelmäßige Prüfung nach geltenden Normen und Regeln
- und die zeitnahe Instandsetzung defekter Tore.
Tore im gewerblichen Bereich unterliegen der Arbeitsstättenregel ASR A1.7. Sie müssen
- nach der Vorgabe des Herstellers
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach wesentlichen Änderungen,
- mindestens aber einmal jährlich,
auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Eine regelmäßige Prüfung empfiehlt sich auch für Tore im privaten Bereich – jeder Haus- oder Garageneigentümer unterliegt der Verkehrssicherheit.
Die regelmäßige Wartung mindert die Abnutzungen an Toren und verlängert deren Betriebsdauer, sichert Gewährleistungsansprüche und senkt Reparaturkosten.
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